Jusos Region Hannover solidarisieren sich mit Farah Demir und fordern Reform des Ausländerrechts!

Farah Demir
Farah Demir

An:

  • Ministerpräsident Stephan Weil

  • Innenminister Boris Pistorius

  • Integrationsbeauftragte Doris Schröder-Köpf

  • SPD Landtagsabgeordnete in Niedersachsen


2020 war das Jahr, in dem für Pflegekräfte an offenen Fenstern geklatscht wurde. Das Jahr, in dem gewarnt wurde, bevor die Krankenhausbetten belegt wären, würden uns die Pfleger*innen ausgehen. Das Jahr der Corona-Pandemie hat uns allen erneut deutlich gemacht, wie dringend wir Pfleger*innen brauchen. Aber das wussten wir eigentlich schon vorher. So hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bereits 2019 um Pflegekräfte aus Mexiko und den Philippinen geworben.

Währenddessen soll Farah Demir, eine Pflegerin aus Hameln, womöglich abgeschoben werden. Demir arbeitet an der Medizinischen Hochschule Hannover als Fachpflegekraft für Intensivpflege auf der Covid19-Intensivstation. Farah Demir ist staatenlos, weil ihre Familie vor dem Bürgerkrieg im Libanon fliehen musste, als sie zwei Jahre alt war, und ihre Geburtsurkunde nicht als Identifikationsnachweis anerkannt wird. Daran scheiterte bereits ihr Wunschstudium Medizin und jetzt vielleicht auch ihr Aufenthaltsstatus in Deutschland. Aufgrund, von deutschen Behörden vorgelegter, nicht beglaubigter Dokumente aus der Türkei wird Demir unterstellt, sie sei Türkin. Dabei ist in diesen Dokumenten ihr Name falsch geschrieben sowie ein nachweislich falsches Geburtsdatum angegeben - zum angegebenen Zeitpunkt war Demir bereits in Deutschland. Das türkische Konsulat bestreitet die Authentizität der Dokumente. Dennoch verlor Demir auf dieser fragwürdigen Grundlage ihre unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Demir, die seit 34 Jahren in Deutschland lebt, wird von der Ausländerbehörde deshalb nur noch "geduldet" und diese Duldung wird immer wieder um Zeiträume verlängert, die zwischen Wochen und Monaten variieren. Dies stellt eine psychische Dauerbelastung für eine Person dar, die in Deutschland aufgewachsen und in der Gesellschaft voll integriert ist. Im November 2020 wurde ihr von der Ausländerbehörde mit Abschiebung bis Ende des Jahres gedroht, sofern sie ihrer Mitwirkungspflicht am Nachweis ihrer Identität nicht nachkomme.

Ihr Fall fällt unter § 60b des Aufenthaltsgesetzes, die sogenannte “Duldung light” für Menschen mit ungeklärter Identität. Als Identitätsnachweis wird offenbar ein türkischer Pass verlangt, den Demir nicht vorlegen kann, weil sie keine Türkin ist. Dokumente, die ihre libanesische Herkunft nachweisen, wie ihre Geburtsurkunde oder der Pass ihrer Großmutter werden nicht akzeptiert. Einen libanesischen Pass könnte sie jedoch nur erhalten, wenn sie auch über mehrere Jahre im Libanon leben würde - auch dafür müsste sie also Deutschland verlassen.

Erst wegen des öffentlichen Drucks, den eine Petition des Personalrats der MHH entfaltete, wurde ihre Duldung bis zum 31. März 2021 verlängert. Es ist eine absurde Situation: Eine Frau, die in Deutschland aufgewachsen ist und für ihre Arbeit auf der Intensivstation kürzlich noch Applaus bekommen hat, muss von Monat zu Monat befürchten, dass ihr Leben in Deutschland mit einem Brief von der Ausländerbehörde zerstört wird.

Als Jusos fordern wir die Landtagsabgeordneten der SPD, die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe Doris Schröder-Köpf, den niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius und Ministerpräsident Stephan Weil auf, sich für den unbefristeten Verbleib Farah Demirs in Deutschland einzusetzen und sie dabei zu unterstützen, wieder einen dauerhaften, sicheren Aufenthaltstitel zu erhalten.

Gleichzeitig fordern wir unsere SPD sowie ihre Amts- und Mandatsträger*innen auf, sich für eine Reform des Ausländerrechts einzusetzen. Der Fall von Farah Demir zeigt, wie sehr die gegenwärtige Rechtslage an der Lebensrealität von Geflüchteten vorbeigeht - wer vor Krieg und Verfolgung flieht, hat oft keine Gelegenheit mehr, umfangreiche Dokumente mit sich zu führen. Das gilt vor allem dann, wenn in einem Bürgerkriegsland bereits die Verwaltung zusammengebrochen ist. Dieser Fall zeigt auch, dass fragwürdige Registerauszüge aus der Türkei für den Aufenthaltstitel relevanter sind, als Kriterien wie die Integration der betroffenen Person. Wir sind deshalb davon überzeugt: Die Rechtslage muss so angepasst werden, dass sie mehr individuelle Abwägung ermöglicht und so auch mehr Gerechtigkeit für die Betroffenen zulässt. Eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Farah Demir wäre dafür ein wichtiger Anfang.